KJB Montage- & Trockenbau

   

 


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Schnäppchen für Sie, allerdings limitiert und zeitlich begrenzt.
 


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss

1.1. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma KJB Montage- & Trockenbau, nachfolgend „uns“ genannt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen mit Erteilung des umstehenden Auftrages an. Die Annahme des Auftrages durch uns erfolgt nur zu den nachfolgenden Bedingungen.

1.2. Zusätze, Änderungen, Ergänzungen und mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform

2. Angebote und sonstige Unterlagen

2.1. Alle von uns abgegebenen Angebote und Kostenvoranschläge ( KV ) sind unverbindlich bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung. Mit dem Angebot oder dem KV abgegebene Unterlagen wie Zeichnungen, Pläne, Muster, Farb-, Maß- und Gewichtsangaben sind nur annähernd angegeben.

2.2. Ändert der Auftraggeber nach Auftragserteilung Maße, Farben oder den Montageablauf, wird dieses gesondert berechnet.

2.3. Angebote, Kostenvoranschläge, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen oder sonstige Unterlagen von uns, dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt, geändert oder dritten Personen zur Verfügung gestellt werden.

2.4. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und uns rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dafür notwendige Unterlagen werden dem Auftraggeber von uns zur Verfügung gestellt.

3. Annahmeverzug

 3.1. Tritt der Auftraggeber vom erteilten und von uns bereits angenommenen Auftrag zurück, so ist die Firma KJB Montage- & Trockenbau  berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Schadensersatz beträgt pauschal 20 % vom Auftragswert, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ein Schaden gar nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Ebenso können wir bei Nachweis von uns, auch einen höheren Schaden geltend machen.

3.2. Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden, sowie Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

4. Montage

4.1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass bauseits alle Voraussetzungen für eine ungehinderte Montage gegeben sind. Mehraufwände, die durch das freiräumen nicht zugänglicher Montageorte entstehen, werden von uns extra berechnet.

4.2.Besonders zu schützende Bauteile oder Einrichtungsgegenstände sind vor Beginn der Montage vom Auftraggeber zu entfernen oder angemessen zu schützen. Entsteht dem Kunden durch oder während unserer Montage ein Schaden, so haften wir für diesen nur, sofern er vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden ist.

4.3. Die Verschiebung eines Montagestermins ist uns bis spätestens einen Tag vor der Montage mitzuteilen. Kann die geplante Montage – aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat – nicht durchgeführt werden, sind die dadurch entstandenen Kosten vom Auftraggeber zu tragen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Soweit nicht abweichend von diesen Bedingungen vereinbart, sind alle Leistungen und Teilleistungen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.. Aufrechnungen seitens des Auftraggebers sind  nur dann möglich, sofern die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns – in schriftlicher Form – anerkannt wurden.

Dies ist gegeben falls dann auch nachzuweisen.

5.2. Für Materialeinkauf kann von uns eine vorher vereinbarte Vorauszahlung verlangt werden. Dies wird mit dem Angebot oder dem Kostenvoranschlag mitgeteilt und vom Auftraggeber mit Abgabe der Auftragserteilung an uns akzeptiert.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Sämtliche gelieferten Gegenstände, die nach § 946 ff BGB nicht wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wir sind – im Falle eines Zahlungsverzugs – berechtigt, diese – auf Kosten des Auftraggebers – wieder an uns zu nehmen bzw. zu demontieren.

6.2. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Gebäudes oder des Grundstücks des Auftraggebers geworden sind, verpflichtet sich dieser bei Zahlungsverzug, uns die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und uns das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen.

6.3. Der Auftraggeber darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren weder veräußern, verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Die Weiterveräußerung an Dritte ist nur gestattet, sofern diese zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Auftraggebers gehört. In diesem Falle tritt der Auftraggeber uns alle – bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Ansprüche – in Höhe des Rechnungsbetrages der Vorbehaltsware an uns ab.

7. Mängelrügen

7.1.Der Auftraggeber hat die Lieferungen oder Leistungen nach angezeigter Fertigstellung bzw. Lieferung unverzüglich zu prüfen und uns alle Mängel sofort, spätestens aber nach 7 Tagen, schriftlich einzureichen. Zudem ist uns die Möglichkeit zur Prüfung der Mängel an Ort und Stelle zu geben. Bei berechtigten Mängelrügen werden die Mängel kostenlos durch Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist behoben

8. Gerichtsstand und Erfüllungsort

8.1. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertragsverhältnis ergeben, ist Polch. Dies gilt, sofern der Auftraggeber Kaufmann bzw. juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen.

Ansonsten gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Stand: Januar 2012

 

Die AGB in PDF-Format können Sie hier kostenlos downloaden

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